Mietbedingungen Motor Venray BV
Motor Venray B.V.
De Hulst 1
5807 EW Venray
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN:
1a. Festlegung des Mietpreises und der Mietfristen:
Der Mietvertrag wird für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer und zu dem darin vereinbarten Preis abgeschlossen, wobei der Mieter alle Mietbedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.
Die Mietdauer endet, sobald Motor Venray B.V. das Motorrad auf Beschädigungen und/oder Mängel überprüft hat und sowohl das Motorrad als auch alle anderen dazugehörigen Mietgegenstände, wie Helm(e), Schlüssel, Formulare und eventuelle Kleidung, von Motor Venray B.V. unbeschädigt zurückgenommen wurden.
Der Mieter verpflichtet sich, die versiegelten Anschlussstellen zu pflegen. Wenn die Versiegelung gebrochen ist oder der Zähler defekt ist, ohne dass dies unverzüglich telefonisch gemeldet wurde, ist Motor Venray B.V. gezwungen, mindestens 1000 gefahrene Kilometer sowie gegebenenfalls Reparatur- und Versiegelungskosten in Rechnung zu stellen. Alle Motorräder von Motor Venray B.V. sind mit einer Diebstahlsicherung ausgestattet.
1b. Mietfristen:
Motor Venray wendet die folgenden Mietfristen an:
Tagesmiete: 9:00 Uhr am Tag des Mietbeginns bis 8:30 Uhr am nächsten Werktag.
Rückgabe am Sonntagabend nach Absprache möglich.
1c. Stornierung durch den Mieter:
- Bei Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter gelten die folgenden Regeln:
Bei Stornierung innerhalb von 6 bis 3 Tagen vor Vertragsbeginn wird der Mietpreis in einen Gutschein für Motorradvermietung umgewandelt. - Bei einer Stornierung 2 Tage vor dem vereinbarten Starttermin ist der Mieter verpflichtet, 100 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu zahlen.
- Bei einer Stornierung ohne Benachrichtigung ist der Mieter stets zur Zahlung von 100 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verpflichtet.
2. Verlängerung des Mietvertrags:
Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad (und sonstige gemietete Artikel) spätestens am Tag und zur Uhrzeit, an denen der Mietvertrag endet, an Motor Venray B.V. zurückzugeben, es sei denn, der Mieter hat eine Verlängerung der Mietdauer beantragt und diese Verlängerung wurde von Motor Venray B.V. genehmigt. Für die genannte Verlängerung gelten dieselben Mietbedingungen.
3. Überschreitung der Mietdauer:
Wenn das Motorrad nicht innerhalb der im Mietvertrag angegebenen (ggf. verlängerten) Frist bei Motor Venray B.V. zurückgegeben wird, hat Motor Venray B.V. das sofortige Recht auf Rücknahme des Motorrads, wobei die Miete unter den gleichen Bedingungen bis zu dem Tag weiterläuft, an dem das Motorrad wieder im Besitz von Motor Venray B.V. ist. Dies bedeutet, dass für jeden Tag oder jeden Teil eines Tages die Miete zuzüglich 25,00 Euro pro Stunde zu zahlen ist. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Motor Venray B.V. entstandenen Schäden und Kosten, denen der Mieter durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustimmt. Diese Regelung gilt, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Überschreitung der Mietdauer auf Gründe zurückzuführen ist, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind, wie z. B. der technische Zustand des Motorrads bei Abschluss des Mietvertrags.
4. Abrechnung der Miete, Kaution und Identitätsnachweis:
Bei der Abholung des Mietmotorrads muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 1250 € hinterlegen. Diese kann per EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Eine doppelte Identifizierung ist dabei obligatorisch.
Falls erforderlich, kann Motor Venray B.V. vom Mieter einen Nachweis seiner Adressdaten in Form eines aktuellen Kontoauszugs verlangen.
5. Kosten während der Mietdauer:
Während der Zeit, in der der Mieter über das Motorrad verfügt, gehen die mit der Nutzung des Motorrads verbundenen Kosten wie Kraftstoff und Unterstellung zu Lasten des Mieters.
6a. Nutzung eines Mietmotors:
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der für die zu mietende Kategorie gültig ist. Für die Anmietung eines Motorrads mit einer Leistung von 125 PS oder mehr gilt ein Mindestalter von 24 Jahren! Nur die im Mietvertrag namentlich genannte Person darf das Motorrad fahren. Bei Nutzung durch andere Personen als den Mieter ist das Motorrad NICHT versichert und der Mieter bleibt gesamtschuldnerisch haftbar. Mieter und Fahrer sind also IMMER dieselbe (juristische) Person. Die Weitervermietung des Motorrads ist nicht gestattet. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Motorrad ordnungsgemäß behandelt und gepflegt und bestimmungsgemäß, ausschließlich auf befestigten Straßen, genutzt wird und dass es nicht überlastet oder beschädigt wird. Es ist nicht gestattet, das Motorrad für Rennstrecken- oder Offroad-Zwecke zu nutzen.
6b. Nutzung eines Mietmotors (Fortsetzung):
Der Mieter muss sicherstellen, dass er/sie als im Mietvertrag genannter Fahrer jederzeit über die erforderlichen Kenntnisse sowie die für das sichere Führen des Fahrzeugs erforderliche körperliche und geistige Verfassung verfügt.
Es ist nicht gestattet, das Motorrad für den Transport von Personen und/oder Gegenständen gegen Entgelt, für Fahrunterricht und für Wettbewerbe oder Zuverlässigkeitsfahrten sowie zum Ziehen von Anhängern, Beiwagen oder anderen Fahrzeugen oder Materialien zu verwenden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Motorrad normal genutzt wird und nicht in einer Weise, die zu einer extremen Beanspruchung von Teilen wie Bremsen und Reifen führt. Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass dies dennoch geschehen ist, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss dafür sorgen, dass der Ölstand und der Reifendruck regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an die geltenden Normen angepasst werden und dass das Motorrad rechtzeitig (gemäß dem Wartungsplan) gewartet wird. Der Mieter ist verpflichtet, das Motorrad in gutem Zustand an Motor Venray B.V. zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können Kosten in Höhe von mindestens 25,00 € in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter erhält das Motorrad mit einem vollen Tank, bei der Rückgabe muss dieser Tank wieder voll sein. Bei Rückgabe ohne vollen Tank wird eine Pauschale von 50,00 € berechnet. Bei Überschreitung der Mietdauer/Zeit werden 25,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Kilometerzähler sind versiegelt. Werden diese versiegelt, ist Motor Venray B.V. gezwungen, mindestens 1000 Kilometer pro Tag sowie gegebenenfalls die Reparatur- und Versiegelungskosten in Rechnung zu stellen. Alle Motorräder von Motor Venray B.V. sind mit einer Diebstahlsicherung ausgestattet.
7. Tarife:
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Kaskoversicherung, grüner Karte und Pannenhilfe inkl. Rücktransport.
Exklusive Kraftstoff und Miete für Helm(e) und/oder Kleidung. Die Anzahl der Freikilometer ist wie folgt.
Tagesmiete: 150 km frei. Danach gilt ein Aufpreis von 0,24 € pro Kilometer.
8. Reparaturen und Wartungsarbeiten:
Die Kosten für Reparaturarbeiten, die ausschließlich auf Verschleiß und Wartungsarbeiten zurückzuführen sind, gehen zu 100 % zu Lasten von Motor Venray B.V. Die Kosten für die Reparatur von Reifenpannen gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Bei einem Reifenwechsel, dessen Ursache nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist (z. B. ein Reifenplatzer), tragen Mieter und Vermieter jeweils 50 % der Kosten für den neuen Reifen. Ausgenommen sind Reifenschäden, die durch das Überfahren von Hindernissen entstanden sind. In diesem Fall gehen die Kosten zu 100 % zu Lasten des Mieters. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen bei Motor Venray B.V. durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Motor Venray B.V. Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Dies gilt auch für Fälle im Ausland. Wenn Sie die Genehmigung für die Reparatur erhalten, wird in Absprache festgelegt, wer (welches Unternehmen) die Reparatur durchführt. Nach der Genehmigung durch Motor Venray B.V. muss der Mieter nur die vom Mieter bezahlten Kosten mit einer detaillierten Rechnung und einer Quittung nachweisen.
Bei von Motor Venray B.V. genehmigten Reparaturen im Ausland erfolgt die Erstattung der Reparaturkosten auf der Grundlage des Preisniveaus anerkannter Reparaturbetriebe. Diese Erstattung übersteigt niemals die tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn (nach Genehmigung) Teile durch Dritte ausgetauscht werden, müssen die alten Teile bei Motor Venray B.V. abgegeben werden. Eventuell damit verbundene Transportkosten gehen zu Lasten von Motor Venray B.V.. Reparaturen, die ohne Genehmigung von Motor Venray B.V. durchgeführt wurden, gehen IMMER zu Lasten des Mieters.
9a. Versicherungen, Haftpflichtversicherung:
Motor Venray B.V. erklärt, dass für die Motorräder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die den Anforderungen des Gesetzes über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entspricht. Auf Kosten des Mieters, den Motor Venray B.V. diesbezüglich schadlos hält, bleibt jedoch Folgendes bestehen:
- Schäden gegenüber Dritten, die aus irgendeinem Grund nicht vom Versicherer ersetzt werden;
- Schäden gegenüber Dritten, die zwar vom Versicherer auf Grundlage des oben genannten Gesetzes
ersetzt werden, für die jedoch gemäß den Versicherungsbedingungen keine Deckung besteht (z. B. bei Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten usw.); - die eventuelle Selbstbeteiligung, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich reduziert wurde.
9b. Versicherungen, Kaskoversicherung:
Auf Kosten des Mieters verbleiben jedoch jederzeit:
- die eventuelle Selbstbeteiligung, sofern diese ausdrücklich vertraglich reduziert wurde;
- vollständiger Schaden, der durch eine Verwendung entgegen Artikel 6 entstanden ist;
- vollständiger Schaden entstanden ist, wenn der Fahrer des Motorrads zum Zeitpunkt des Schadensfalls unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen berauschenden oder stimulierenden Mitteln stand, sodass er/sie nicht in der Lage war, das Motorrad ordnungsgemäß zu führen;
- vollständiger Schaden, der durch vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Mieters/Fahrers und/oder seines Beifahrers entstanden ist;
- vollständiger Schaden entstanden ist, während der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen und für das Führen oder Bedienen des betreffenden Motorradtyps vorgeschriebenen Führerscheins ist oder während dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
9c. Versicherungen, Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung kann niemals auf 0,00 Euro reduziert werden. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall. Sie können diese Selbstbeteiligung ab 15,00 Euro pro Tag reduzieren.
Selbstbeteiligung von 1.250,00 Euro auf 750,00 Euro reduzieren. Kosten: 15,00 Euro pro Tag.
Bei einem Unfall, an dem mehrere Motorräder von Motor Venray beteiligt sind, gilt für alle betroffenen Mieter (Motorräder) eine doppelte Selbstbeteiligung.
Im Falle eines Diebstahls des Motorrads beträgt die Selbstbeteiligung für den Mieter 1.250,00 Euro, zuzüglich eines Betriebsausfalls in Höhe von 14 Tagen Mietkosten. Diese Risiken bei Diebstahl können nicht abgekauft oder reduziert werden.
9d. Versicherungen, Ausschlüsse:
Alle Versicherungen wurden ausschließlich für die Motorräder abgeschlossen. Alle anderen gemieteten Gegenstände sind davon ausgeschlossen. Der Mieter bleibt hierfür jederzeit verantwortlich und haftet im Falle von Verlust/Beschädigung für den gesamten Neuwert.
10. Schaden:
Der Vermieter garantiert, dass sich das Motorrad zu Beginn der Mietdauer in einem einwandfreien Zustand befindet. Im Falle einer Beschädigung des unter den Mietvertrag fallenden Motorrads ist der Mieter verpflichtet, Motor Venray B.V. unverzüglich telefonisch oder spätestens innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen und anschließend die Anweisungen von Motor Venray B.V. zu befolgen, wie z. B. die Vorlage von Zeugenaussagen und/oder Unterlagen, die sich auf den Vorfall beziehen, unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Schadensformulars. Der Fahrer des gemieteten Motorrads muss in diesem Fall einen Polizeibericht oder ein Polizeiprotokoll erstellen lassen.
Der Mieter ist verpflichtet, diesen Schaden bei Rückgabe des Motorrads zu ersetzen. Wenn der Mieter den oben genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt und dies zu einem Verlust von Ansprüchen oder der Möglichkeit, einen Dritten haftbar zu machen, führen würde oder Motor Venray B.V. anderweitig schädigen würde, haftet der Mieter für diesen Schaden.
Im Schadensfall haftet der Mieter immer für die geltende Selbstbeteiligung, auch wenn keine Schäden am gemieteten Motorrad sichtbar sind. Es gibt Arten von Schäden, für die die volle Haftung gilt. Im Schadensfall muss die Selbstbeteiligung bei der Rückgabe des Motorrads beglichen werden. Bei Schäden hat der Mieter KEINEN Anspruch auf die beschädigten Teile.
Wenn das Fahrzeug mit einem nicht fahrbaren Schaden oder einem erheblichen optischen Schaden, nach Einschätzung des Vermieters, zurückgegeben wird, wird neben den Reparaturkosten bzw. der Selbstbeteiligung auch ein Betrag in Höhe der Tagesmiete für jeden Tag innerhalb des Zeitraums, in dem das Fahrzeug aus diesem Grund nicht vermietet werden kann, in Rechnung gestellt. Wenn das Fahrzeug aufgrund von Diebstahl oder Totalschaden ersetzt werden muss, gilt die Anzahl der Tage, die mit dem Ersatz des Fahrzeugs verbunden sind. (Maximal 14 Tage). Diese Kosten fallen nicht unter die Versicherung bzw. die Selbstbeteiligung und gehen zu Lasten des Mieters.
11. Schäden durch den Mieter:
Wenn das Weiterfahren mit dem gemieteten Motorrad aufgrund eines bereits bei Mietbeginn vorhandenen Defekts oder aufgrund eines Unfalls, der nicht durch den Mieter verschuldet wurde, unmöglich ist, hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder die Rückerstattung des Mietpreises. Ein Ersatzfahrzeug ist nur während der Öffnungszeiten verfügbar und muss bei Motor Venray B.V. abgeholt werden. Andere Kosten oder Schäden werden nicht erstattet. In allen anderen Fällen, in denen eine Weiterfahrt unmöglich ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Motor Venray B.V. haftet in keinem Fall für Schäden am Gepäck, unabhängig davon, wie diese entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, für mögliche Schäden eine eigene Versicherung abzuschließen. Dies gilt auch für persönliche Gegenstände wie Smartphones. Motor Venray kann nicht für Schäden an eigenen Telefonen haftbar gemacht werden, die in den von Motor Venray angebotenen Telefonhaltern verwendet werden. Die Verwendung eines Telefons zur Navigation im angebotenen Telefonhalter erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Betriebsausfall:
Der Mieter haftet für den Motor Venray B.V. entstandenen Betriebsausfall, soweit dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden des Fahrers/Mieters verursacht wurde.
Dieser wird derzeit für beide Parteien verbindlich auf die objektiv festzulegende Anzahl von Reparaturtagen multipliziert mit dem Tagesmietpreis festgelegt, jedoch um 10 % reduziert, da Motor Venray dadurch Kosten und Aufwendungen einspart.
13a. Freistellung Motor Venray
Der Mieter stellt Motor Venray B.V. von allen Schäden freizustellen, die durch eventuelle Beifahrer oder Dritte entstehen und für die Motor Venray B.V. haftbar gemacht werden könnte, sowie von allen Bußgeldern, die dem Vermieter aufgrund von Straftaten auferlegt werden könnten, die während der Mietdauer vom Fahrer und/oder Beifahrer begangen wurden, es sei denn, die von Motor Venray B.V. zu zahlenden Bußgelder und/oder Schadensersatzleistungen auf einen Defekt des Motors zurückzuführen sind, der bereits zu Beginn der Mietzeit vorhanden war. Der Mieter kann sich bei den vorgenannten Fehlern niemals seinen Verpflichtungen gegenüber Motor Venray B.V. entziehen.
13b. Bußgelder:
Alle vom Mieter während der Mietdauer verursachten Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Motor Venray Verhuur B.V. ist berechtigt, für die Bearbeitung des Bußgeldbescheids pro Verstoß Verwaltungskosten in Höhe von 25 € in Rechnung zu stellen.
14. Vorauszahlung:
Die Vorauszahlung dient zur Deckung der Miete, falls der Mieter das ihm gemäß Mietvertrag zur Verfügung gestellte Motorrad ganz oder teilweise nicht nutzt. Sie dient auch der Erstattung von Kosten und Schäden, zu deren Zahlung der Mieter gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags verpflichtet ist, unbeschadet des Rechts von Motor Venray B.V. auf vollständigen Schadensersatz.
15. Auflösung des Mietvertrags:
Motor Venray B.V. ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen und sich das Motorrad wieder in Besitz zu nehmen, wenn sich während der Mietdauer herausstellt, dass der Mieter die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, im Falle des Todes, der Unterstellung unter Vormundschaft, Antrag auf Zahlungsaufschub oder Insolvenz des Mieters, bei Ansiedlung des Mieters im Ausland, bei behördlicher Beschlagnahme des betreffenden gemieteten Motorrads oder bei Pfändung dieses Motorrads oder wenn zwischenzeitlich Umstände eintreten, die Motor Venray B.V. zu Beginn der Miete nicht bekannt waren. Der Mieter ermächtigt hiermit Motor Venray B.V. oder von dieser benannte Person(en), das Motorrad an seinem Standort zu kontrollieren oder wieder in Besitz zu nehmen. Falls das Motorrad von Motor Venray B.V. zurückgeholt wird, behält diese sich alle Rechte vor, die entstandenen Kosten oder den durch die Vertragsauflösung entstandenen Schaden vom Mieter zurückzufordern.
16. Registrierungssystem:
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden immer erfasst und gespeichert. Dies gilt für Fälle, in denen das Motorrad nicht zurückgebracht wird, Straftaten oder Verstöße mit dem Motorrad begangen werden, durch die Motor Venray B.V. Schaden erleiden kann, wiederholt Schäden am/einem Motorrad durch das Verschulden des Mieters/Fahrers verursacht werden oder die Miete nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt wird.
Motor Venray B.V. behält sich das Recht vor, in den oben genannten Situationen die personenbezogenen Daten der Polizei/Juristen usw. zur Verfügung zu stellen.
17. Sonstige Situationen:
Motor Venray B.V. hat das Recht, alle nicht beschriebenen Umstände, die zu Schäden für Motor Venray B.V. führen können und die dem Mieter nach vernünftigem Ermessen zuzurechnen sind, den zuständigen Justizbehörden vorzulegen. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
18. Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Vor der Abfahrt den Motor selbst auf Kraftstoff und/oder Schäden überprüfen. (Der Mieter unterschreibt für den Zustand des Motors)
Nicht vollgetankt zurückgeben: Festpreis 50,00 Euro. - Das Motorrad muss immer mit einem Schloss verschlossen sein. Während der Mietdauer muss das von Ihnen gemietete Motorrad zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr in einem abgeschlossenen Raum (mit Schloss) stehen. Ist dies nicht möglich, muss das Motorrad mit einer ART-Kette der Kategorie 4 oder 5 oder einem Bügelschloss an einem 4- oder 5-fach zugelassenen Wand- oder Bodenanker oder an einem fest verankerten Gegenstand (z. B. einem Laternenpfahl) befestigt werden.
- Telefonische und/oder mündliche Missverständnisse gehen IMMER zu Lasten des Mieters.
- Die angegebenen Preise gelten ab dem 1. Januar 2024. Preisänderungen vorbehalten.
- Motor Venray behält die Kopien des Führerscheins und/oder Reisepasses für den Fall von Verstößen usw. ein.
- Die verkürzten Mietbedingungen UND die ausführlichen Mietbedingungen sind untrennbar miteinander verbunden, und für beide gilt, dass der Mieter ihnen vorbehaltlos zustimmt. (Der Mieter unterzeichnet hierfür.)
- Ein Burnout mit einem Mietmotorrad ist nicht gestattet. Bei Feststellung wird ein Betrag von mindestens 500,00 Euro + Kosten für die Reparatur und den Austausch des Hinterreifens fällig.
Bei Feststellung einer unsachgemäßen Nutzung des Motors, wodurch Teile ersetzt werden müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Mieters.
Bei extrem verschmutztem Zustand bei der Rückgabe werden Reinigungskosten in Höhe von 25 Euro in Rechnung gestellt.
19. Kleidung mieten:
Keine Motorradbekleidung verfügbar? Kein Problem, wir vermieten Helme, Motorradjacken und Handschuhe. (Nur in Kombination mit einem Mietmotorrad)
Diese Mietartikel sind nicht versichert. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird der volle Neupreis in Rechnung gestellt.
20. Verpflichtung:
Der Mieter kann sich niemals den in den verkürzten und den ausführlichen Mietbedingungen beschriebenen Verpflichtungen entziehen, auch wenn er keine Kenntnis von beiden Mietbedingungen genommen hat.
Motor Venray B.V. Motoren behält sich jederzeit das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vermietung eines Fahrzeugs abzulehnen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG MOTOR VENRAY B.V.
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Dienstleistungen von Motor Venray B.V. und beschreibt, wie wir mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden umgehen. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Dokuments.
Wir sind dafür verantwortlich, dass Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und auf angemessene und sorgfältige Weise verarbeitet werden.
Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise bei der Anmietung eines Motorrads, bitten wir Sie um die Angabe personenbezogener Daten. Auch während der Erbringung unserer Dienstleistungen können wir Sie um personenbezogene Daten bitten. Ihre personenbezogenen Daten sind erforderlich, um Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten zu können und den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
Darüber hinaus verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, um Sie über (kommerzielle) Angebote im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen zu informieren, wie beispielsweise Angebote für Motorradvermietungen. In diesem Zusammenhang können wir Ihre personenbezogenen Daten auch an Dritte weitergeben. Ihre personenbezogenen Daten können auch an Dritte weitergegeben werden, wenn dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, beispielsweise für die Rechnungsstellung. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für automatisierte Entscheidungen verwendet und nicht außerhalb der EU oder an internationale Organisationen weitergegeben.
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Ihre personenbezogenen Daten werden in unserem CRM-System gespeichert. Mit dem Abschluss eines Mietvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten speichern dürfen. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen, und Sie können uns bitten, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken. Sie können auch der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen oder Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen. Dazu können Sie einen schriftlichen Antrag an uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten stellen.
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Motor Venray B.V.
De Hulst 1
5807 EW Venray
0478 588 588